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Funktionen und Ausschüsse

Meine Arbeit im Hessischen Landtag

Ernst-Ewald Roth bei der konstituierenden Sitzung des Hessischen Landtags
Ernst-Ewald Roth im Sitzungssaal der SPD-Landtagsfraktion
Mit der Konstituierung des Landtages am 5. Februar 2009 hat meine Arbeit als Landtagsabgeordneter wieder begonnen.

Ich bin sehr froh, dass ich sowohl meine persönlichen Interessen, als auch meine beruflichen Erfahrungen im Sozialausschuss einbringen kann. Darüber hinaus bin ich zum Sprecher meiner Partei im Petitionsausschuss sowie zum jugendpolitischen Sprecher gewählt worden. Seit 2009 bin ich außerdem Mitglied des Landesjugenhilfeausschuss.

Mehr über die Arbeit in diesen Ausschüssen und meine sonstigen Aufgaben im Hessischen Landtag können Sie im Folgenden erfahren:


Sozialpolitischer Ausschuss

Ich bin der stellvertretende Vorsitzende dieses Ausschusses, der zu Zeiten Roland Kochs einmal Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit (AFG) hieß und damit eine Weile das Soziale vermissen ließ.

Die Themenspanne dieses Ausschusses ist umfangreich. Zu den Schwerpunkten zählen Jugend-, Frauen-, Familien- und Seniorenpolitik mit besonderem Augenmerk auf Verbesserungen bei der Kinderbetreuung und der Altenpflege.

Hinzu kommen Fragen des Gesundheitswesens, der Sozialversicherungen, der Sozialhilfe, der Integration Behinderter und der beruflichen Rehabilitation. Weitere Themen bilden Aspekte der Arbeitsmarktpolitik mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie der Arbeits- und der betriebliche Gesundheitsschutz.

Daneben beschäftigen sich die Ausschussmitglieder mit Fragen der Integration ausländischer Mitbürger und der Flüchtlingsunterbringung.

Der Petitionsausschuss

Bitten und Beschwerden erwünscht

Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, sich mit Eingaben von Bürgern zu befassen, die sich durch eine Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen.
Wie in jedem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben auch die Bürgerinnen und Bürger in Hessen das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an ihre Volksvertretung zu wenden.
Der Ausschuss wird deshalb auch vielfach als Scharnier zwischen Bürger und Staat oder als Notrufsäule bezeichnet.

Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags versteht sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger in allen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts des Landes Hessen. Wer sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Ausschuss wendet, kann sicher sein, dass sein Begehren objektiv geprüft wird.

Um den Sachverhalt aufklären zu können, hat der Petitionsausschuss besondere gesetzliche Befugnisse, wie etwa das Recht auf Aktenvorlage, auf Auskunft und Zutritt zu den Behörden des Landes. Zu jeder Eingabe holt der Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme der Regierung ein; falls nötig, bittet er Vertreter der Regierung bzw. der Behörden zu seinen Sitzungen. Ferner können sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses vor Ort umsehen und in besonderen Fällen den Petenten - also den Antragsteller - mündlich anhören. Zu guter Letzt schließt der Ausschuss die Eingabe des Bürgers mit einem Antrag ab, über den dann das Plenum befindet.

An den Petitionsausschuss kann sich wirklich jeder wenden, allein oder in Gruppen. Es spielt keine Rolle wo man wohnt, welche Staatsangehörigkeit man hat oder ob man volljährig ist. Auch Kinder haben also die Möglichkeit, Petitionen zu stellen. Man muss sogar nicht einmal selbst Betroffener sein, denn auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich. Schwerpunkte der Eingaben sind die Themen Ausländerrecht, Steuer- oder Sozialhilfeprobleme und Baugenehmigungen.

Im Durchschnitt ist jede fünfte Petition ganz oder teilweise erfolgreich. Das heißt jedoch nicht, dass die ursprünglichen Behörden-Entscheidungen rechtlich falsch gewesen sind. Es ist aber so, dass der Petitionsausschuss - im Unterschied zu den Gerichten - nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Daher kann es durchaus zu einer anderen Gewichtung im Interesse des Bürgers kommen.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich für eine weitere Vereinfachung des Petitionsverfahrens, durch die Einführung der Möglichkeit, Petitionen auch elektronisch einzureichen ein.


Härtefallkommission

Bis zur vergangenen Legislaturperiode bildeten die Mitglieder des Petitionsausschusses gleichzeitig die so genannte Härtefallkommission.

Nachdem die SPD bereits im Dezember 2004 einen Antrag zur Einrichtung einer unabhängigen Härtefallkommission eingebracht hatte, ist diese fraktionsübergreifend durch Gesetz vom 30. September 2008 neu zusammengesetzt worden und hat am 21. November 2008 ihre Arbeit aufgenommen. Die Härtefallkommission ist nun ein behördenunabhängiges Gremium, das sich wie folgt zusammensetzt:

  • je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirchen,

  • zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Liga der freien Wohlfahrtspflege,

  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des Hessischen Flüchtlingsrates,

  • einer Vertreterin oder einem Vertreter von Amnesty International,

  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH),

  • einer Vertreterin der Beratungseinrichtungen für Frauen auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenbüros,

  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der Beratungseinrichtungen für Opfer von Menschenhandel auf Vorschlag der vom Land Hessen geförderten, auf diesem Gebiet tätigen Organisationen,

  • zwei Vertreterinnen oder Vertretern des hessischen Innenministeriums,

  • einer Vertreterin oder einem Vertreter mit medizinischem Sachverstand auf Vorschlag der Landesärztekammer,

  • jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände,

  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des Hessischen Sozialministeriums und

  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der zentralen Ausländerbehörden.


    Die Härtefallkommission kann Härtefallersuchen an die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde stellen. Diese Ersuchen betreffen Ausländerinnen und Ausländer, denen nach dem Gesetz eigentlich keine weitere Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden kann.

    Begünstigt werden können nur Personen, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten. Eine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet muss durch dringende humanitäre oder persönliche Gründe gerechtfertigt sein. Ziel dieser Regelung ist es, einen Einzelfall humanitär zu lösen, der bei Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht sachgerecht hätte gelöst werden können.

    Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Härtefallkommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Über die Ersuchen der Härtefallkommission entscheidet das Hessische Innenministerium.

    Aufgrund der neuen Gesetzeslage gehören seit 2010 wieder 5 Abgeordnete der Härtefallkommission an.

    Für dei SPD-Fraktion gehöre ich dem Gremium an, mein Vertreter ist Gerhard Merz.


    Seit Anfang 2010 bin ich auch Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Ausbildungsfragen.

    Für diesen Bereich haben wir als hessische SPD in unserem Impuls- und Diskussionspapier mit dem Titel "Arbeit und Gerechtigkeit 2020" die nachfolgenden Vorhaben skizziert.

    Studium und Berufsausbildung sind die besten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit. Unser Ziel lautet "Jugendarbeitslosigkeit Null".

    Mit einem Anteil von rund 15 Prozent der Jugendlichen ohne Ausbildung liegt Deutschland im Ländervergleich allerdings deutlich hinter den skandinavischen Ländern und den Niederlanden. Rund 500.000 Jugendliche werden zurzeit im so genannten Übergangssystem durch ein unüberschaubares System von Maßnahmen und Bildungsgängen geschleust, viele davon ohne realistische Aussicht auf einen verwertbaren Berufsabschluss. Im Interesse der Betroffenen und angesichts des drohenden Fachkräftemangels und ist das nicht hinzunehmen.

    Die Möglichkeit zu einer ersten beruflichen Qualifikation ist eine Bringschuld der Gesellschaft. Wir wollen deshalb, dass allen Jugendlichen, die die Voraussetzungen dafür mitbringen, innerhalb eines halben Jahres ein betrieblicher, außerbetrieblicher oder schulischer Ausbildungsplatz angeboten wird und alle Jugendlichen einen grundsätzlichen rechtlichen Anspruch darauf erhalten. Wir streben dazu eine Ausweitung der schulischen Ausbildung und eine deutliche Ausweitung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes durch die Einführung der solidarischen Ausbildungsplatzumlage als finanziellem Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen an, solange ein Mangel an Ausbildungsplätzen besteht. Ein erster Lösungsansatz kann auch die Schaffung von Branchenfonds wie in der Bauwirtschaft sein.

    Grundvoraussetzung, um alle Jugendlichen ausbildungsfähig zu machen, ist für uns eine Reform des Schulsystems mit echten Ganztagsschulen, in denen Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen besonders gefördert statt aussortiert werden. Beispielhaft hierfür steht das Schulkonzept "Haus der Bildung" der hessischen SPD. Bildung ist für uns grundsätzlich gebührenfrei. Dies gilt von der frühkindlichen Bildung und Betreuung über alle qualifizierenden Schulabschlüsse bis zum Hochschulstudium (Master-Abschluss). Die Förderung durch das BAföG muss bedarfsgerecht ausgebaut werden.


    Am 3. Mai 2011 hat sich im Hessischen Landtag eine Hessische Parlamentariergruppe der Europa-Union Deutschland gegründet, der ich ebenfalls angehöre. Wir, die Abgeordneten, die Mitglieder der Europa-Union sind, haben uns zum Ziel gesetzt, zu europäischen Themen den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zugleich für einen verstärkten Austausch zwischen europäisch orientierten Abgeordneten der Parlamente auf Landes-, Bundes- und Europaebene zu sorgen.
    Wir wollen so das Interesse an Europa und auch an den Europawahlen steigern. Hierfür biete die Europa-Union Deutschland als „größte Bürgerinitiative für Europa in Deutschland“ und überparteiliche Nichtregierungsorganisation mit bundesweit ca. 18.000 Mitgliedern und in Hessen ca. 1.800 Mitgliedern eine gute Basis.

    Informationen zur Europa-Union finden Sie unter:


    Außerdem bin ich kirchenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
    In dieser Funktion bin ich Mitglied des Forums „Kirche und Politik“ des SPD-Parteivorstands und nehme an Kirchentagen sowie am Arbeitskreis „Christinnen und Christen in der SPD“ auf der Landesebene teil.


    Enquete-Kommission "Migration und Integration in Hessen"

    Im Oktober 2009 hat der Hessische Landtag die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema «Migration und Integration in Hessen» beschlossen. Dazu hattenen die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Grünen einen gemeinsamen Antrag vorgelegt.

    Die Kommission soll eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Zuwanderern vornehmen und Vorschläge für die hessische Migrationspolitik erarbeiten.

    Ich bin einer von drei SPD-Abgeordneten, die dieser Kommission angehören.

    Lesen Sie hier den gemeinsamen Antrag der Fraktionen sowie einen Antrag des SPD-Bezirk Hessen-Süd zum Bundesparteitag der SPD im November 2009 in Dresden zum Thema "Integration".
    Dokumente:
    Einrichtung Enquete-Kommission
    Antrag Hessen-Süd zu Integration